Information zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – „Whistleblower“
Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Mitarbeiter*innen, Azubis, Praktikant*innen, Auftragnehmern, Rentnern/ Pensionären, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über tatsächliche oder mögliche Verstöße des Arbeitgebers erhalten haben und diese melden sowie von der Meldung betroffene Personen.
Geschützt wird der Hinweisgeber durch das Verbot von Repressalien wie z.B. Einschüchterung, schlechte Leistungsbeurteilung, Versagung der Beförderung, keine Verlängerung von Arbeitsverträgen. Hierbei ist bereits die Androhung einer Repressalie verboten. Erfolgt nach einer Meldung eine berufliche Benachteiligung, so muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Meldung nicht die Ursache ist.
Voraussetzung für den Schutz ist ein zutreffender Hinweis bzw. die Annahme, dass der Hinweis zutreffend ist sowie ein Verstoß, der in den sachlichen Anwendungsbereich (§2 HinSchG) fällt.
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO.html
Ein Schutz besteht nicht, wenn die Falschmeldung vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt.
Die Wäscherei Meyer GmbH & Co. KG hat Frau Anja Lach mit den Aufgaben der internen Meldestelle betraut.
Kontaktdaten:
Anja Lach
Hinweisgeber Ombudsstelle
Münsterstraße 37, 49186 Bad Iburg
Tel.: +49 171 4203729
E-Mail: Hinweisgeber@textilpflege-meyer.de
Ihre Meldung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Auf Wunsch können Sie Frau Lach auch persönlich sprechen.
Das Verfahren der Meldung ist in § 17 HinSchG geregelt. Nach spätestens 7 Tagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung Ihrer Meldung und spätestens nach Ablauf weiterer 3 Monate eine Rückmeldung.
Neben der internen gibt es eine externe Meldestelle. Sofern davon auszugehen ist, dass intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und keine Repressalien zu befürchten sind, sollte (zunächst) die interne Meldestelle kontaktiert werden.
Informationen der externen Meldestelle und Meldung:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Weitere Informationen finden Sie hier als pdf zum Download.